Das GASTROSTAR Leasing bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Planbare Raten statt Kaufbelastung
- Steuervorteile
- Schonung des Eigenkapitals
- Entlastung bestehender Kreditlinien
- Bilanzoptimierung
- Investitionsschutz
Unter folgenden Voraussetzungen ist ein Leasingantrag möglich:
Ihr Unternehmen existiert seit mindestens zwei Jahren (Minimum 1x bilanziert). Die Leasinggeräte haben einen Warennettowert von mindestens 500 EURO netto.
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Unser Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden, Körperschaften öffentlichen Rechts, sowie soziale und kirchliche Einrichtungen.